Fundabgabe und Finderlohn?!
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Ich meine natürlich den ersten Satz !
DIGS setzt sich für eine einheitliche erweiterte Genehmigungsvergabe ein.
Ein Schatzregal spielt dabei für uns eine untergeordnete oder gar keine Rolle.
Ja, Rudolf > es war uns nie richtig wichtig.
Weil um Geld zu verdienen gehen wir nicht suchen.Gut Fund und Besten Gruß !Kommentar
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@ Loenne und Entetrente
Die Raubgräber aus den Ländern mit gerinem Lebensstandard und entsprechendem Lebensunterhalt durch geringerwertige Funde werden hier kaum um Grabungsgenehmigung ersuchen oder abliefern.
Die müssen anders "verjagt" werden oder in Flagranti ertappt, Anzeigen usw. .
Diese Spezies dürfen wir aber nicht zum Anlaß der hiesigen Gesetzesänderungen machen.
Das Problem ist bekannt und auch erkannt.
Dem kommt auch die vorgesehen Lex Naumann nicht entgegen.
Vielleicht könnte man die Einfuhr von Metalldetektoren durch Ausländer, die hier Plündern um zu Hause ausreichend versorgt zu sein, verbieten und an der Grenze die Detektoren beschlagnahmen.
Hier dürfte ein größerer Handlungsbedarf bestehen als unter den deutschen Sondengängern nach den Tätern zu suchen.
Hätte auch nichts dagegen, wenn mir die Ausfuhr des Detektors verboten würde (ob es nun noch tatsächlich so ist oder einmal war, um dem potentiellen Feind nicht die Minensuchgeräte zu bringen, mit denen er im Veteidigungsfall meine Minen finden kann - ich denke ans Kriegswaffenkontrollgeetz - entzieht sich meiner Kenntnis), ich habe auch kein Interesse daran, im Ausland zu plündern.
Die Plünderung von Baden-Württemberg durch Bayern (also innerhalb der deutschen Ländergrenzen muß man eben durch ordentliche und wohlüberlegte Gesetze oder den Verzicht auf solche, die dem Zweck zuwider laufen, herstellen.
Allerdings sehe ich insoweit eine Gefahr , die der heutigen Gesetzgebungspraxis innewohnt, als zunächst Gesetze verabschiedet werden, ohne daß man sich der Tragweite und Auswirkungen vorab bewußt geworden ist.
In der Praxis und den praktischen Lebenssachverhalten werden die dann verabschiedeten Gesetze nicht gerecht und so wird in den letzten Jahren gerade deshalb das Verfassungsgericht unnötig bemüht, wegen der Folgen einer schlechten, weil unüberlegten Gesetzgebung.
Die Gesetzgebung ist eben leider auch nicht mehr das, was sie einmal war und was gestern noch gut, wird morgen über den Haufen geworfen.
Mir gibt es zu denken, daß 13 Bundesländer mit 8 in ihrer Wirkungsweise und den Folgen sich unterscheidenden Denkmalschutzgesetzen operieren, da kann doch etwas nicht stimmen! Da kann sich doch keines den Anstrich eines Optimums geben und davon bin ich nur schwer zu überzeugen.
Darüber wird man reden können dürfen und müssen - ich gebe zu, es wäre einfacher für mich, mich aus diesen Diskussionen zu entfernen und der ach doch so gewinnbringenden Raubgräberei nachzugehen.
Daran kann man gemeinsam arbeiten, gewinnbringend (ob materiell ist mir egal, wenn es auch ideell ist) für alle Beteiligte.
Selbst die Diskussionen innerhalb der Archäologen-Gilde sind kontrovers, in so schlechter Gesellschaft können wir uns daher alle nicht befinden.
Natürlich wird meine bekannte Meinung auch innerhalb der Archäologen-Zunft vorwiegend nicht akzeptiert (das hat aber keine persönlichen Gründe, sondern erfolgt aus Sachzwängen und Geldnöten heraus, für die die Archäologie originär nicht mal verantwortlich zu machen ist), zumindest aber toleriert.
Davon sind selbst hier einige Fundrechts"experten" wie namentlich MvG weit entfernt, die zwischenzeitlich besser ihre Detektoren putzen sollten.
Gruß
masterTHief
Schön, daß Du mir die Antworten auf Deine Fragen so wie gegeben abgenommen hast.- nur echt mit "TH" -Kommentar
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Rudolf, natürlich kann man über das Thema reden.
Wie auch über jedes andere.
Dann lasst uns aber auch so ehrlich sein zu sagen : Ihr (VDSH) habt es beim Reden nicht belassen.
Ihr habt einen Brief an den Kulturstaatsminister geschrieben. Hinterlegt mit einer dicken Mappe mit Referaten angeblicher Schatzregalgegner.
Und im Namen von angeblich 30000 Sondengängern und Heimatforschern habt ihr die Abschaffung des Schatzregales gefordert.
Sollte man euch (was ich nicht glaube) ernst genommen haben und man rechnet jetzt damit vermeintlich 30000 Leute zu entschädigen > habt ihr vermutlich alle um ihre Genehmigungen gebracht.
Ich hoffe das ist euch klar.
Ihr spielt mit uns.Gut Fund und Besten Gruß !Kommentar
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Was jetzt die Erkennungsmarken mit dem Schatzregal zu tun haben, entzieht sich meiner Kenntnis, wird aber vielleicht noch erläutert.
Mal abgesehen davon, dass ich diese Art von Leichenfledderei bei weitem nicht gutheiße. Allerdings bin ich eben auch nicht so kurzsichtig und blauäugig, um nicht zumindest in Gedanken nachvollziehen zu können, weshalb in manchen Ländern diese praktiziert wird.
Siehe den Vergleich mit Litauen und dem dortigen Durchschnittseinkommen.
So lange es einen Markt dafür gibt, wird es auch diese Art von Leichenfledderei geben.
Aber um nochmals zum Schatzregal zurück zu kommen. Wie Denarius schon richtig bemerkte, dies betrifft nur zu einem kleinen Prozentsatz die Sondengänger. Nehmen wir einmal an, jemand hat ein altes Haus gekauft und findet bei Renovierungsarbeiten einen kleinen mittelalterlichen Münzhort. Ist im übrigen ein sehr gutes Beispiel, weil mein Onkel fand bei genau einer solchen Tätigkeit bei Renovierungsarbeiten an einem alten Stall eines Dorfansässigen einen nicht unbedeutenden Münzhort aus dem 14. Jahrhundert. Nun, mein Onkel meldete den Hortfund, dieser wurde bestimmt und nach der Rechtslage hat mein Onkel mit dem Stallbesitzer den Fund 50:50 geteilt. In einer netten Geste haben sie dem Heimatmuseum ein Drittel des Schatzfundes überlassen. Klar, wir haben auch kein Schatzregal und mein Onkel ist auch kein Sondengänger, sondern Landwirt.
In einem deutschen Bundesland mit Schatzregal wären sowohl der Finder wie auch der Stallbesitzer leer ausgegangen und der Staat hätte den Fund einfach eingeheimst.
Denkt ihr wirklich, mein Onkel oder der Inhaber des Stalles hätten unter diesen Voraussetzungen den Fund gemeldet? So naiv sind wohl nur wenige.
Hier in dieser Diskussion in Richtung Sondengängertourismus abzuweichen, bringt rein gar nichts. Weil diese Art von Tourismus schrecken weder bestehende Gesetze, noch zukünftige Gesetze ab. Falls es manche noch immer nicht bemerkt haben. Die Leute, die wohl am ehesten unter den Begriff „Raubgräber“ (obwohl mir noch immer niemand eine hieb- und stichfeste Erläuterung dieses Kunstwortes übermitteln konnte und dies auch der Grund ist, warum ich nicht dagegen sein kann. Wenn man aus Definitionsgründen nicht gegen etwas oder jemanden sein kann, bedeutet dies noch lange nicht, dass man automatisch dafür ist. Ich kann genauso wenig für etwas sein, dessen Definition einfach fehlt. Mal sehen, ob diesen Satz jemand versteht) fallen, treiben sich bekanntlich nicht in Internetforen herum, sondern scheuen die Öffentlichkeit wie der Teufel das Weihwasser. Da wird jede noch so restriktive Gesetzesreform keine Verbesserung bringen. Im Gegenteil, es wird lediglich die Laienforscher in die Illegalität treiben. Scheint aber genauso gewollt zu sein.
PS: Irgendwie gleitet diese Diskussion schon wieder in die Richtung IG gegen Verband ab und ich kann dieses „wir sind die besseren Interessensvertreter Gesülze“ schon nicht mehr lesen. Vor allem, wenn Kritik immer nur in persönlichen Anfeindungen endet, anstelle sich der Diskussion sachlich zu stellen.Gruß & Gut Fund
Robin
"Sunt lacrimae rerum."
Die Dinge haben ihre Tränen.
(Vergil)Kommentar
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Speziell für dich Robin :
Andere kennen das Wort.Gut Fund und Besten Gruß !Kommentar
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Nein, den Wikipedialink kannst du dir getrost sparen.
Das "Lexikon" Laien schreiben für Laien mag manchen Ansprüchen gerecht werden, eine klare und vor allem bindende Definition stellt dies allerdings nicht dar.
Hat das der selbe DIGS nahe Autor wie den Sondengängerartikel verfasst?Gruß & Gut Fund
Robin
"Sunt lacrimae rerum."
Die Dinge haben ihre Tränen.
(Vergil)Kommentar
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Nehmen wir einmal an, jemand hat ein altes Haus gekauft und findet bei Renovierungsarbeiten einen kleinen mittelalterlichen Münzhort. Ist im übrigen ein sehr gutes Beispiel, weil mein Onkel fand bei genau einer solchen Tätigkeit bei Renovierungsarbeiten an einem alten Stall eines Dorfansässigen einen nicht unbedeutenden Münzhort aus dem 14. Jahrhundert. Nun, mein Onkel meldete den Hortfund, dieser wurde bestimmt und nach der Rechtslage hat mein Onkel mit dem Stallbesitzer den Fund 50:50 geteilt. In einer netten Geste haben sie dem Heimatmuseum ein Drittel des Schatzfundes überlassen. Klar, wir haben auch kein Schatzregal und mein Onkel ist auch kein Sondengänger, sondern Landwirt.
In einem deutschen Bundesland mit Schatzregal wären sowohl der Finder wie auch der Stallbesitzer leer ausgegangen und der Staat hätte den Fund einfach eingeheimst.
Denkt ihr wirklich, mein Onkel oder der Inhaber des Stalles hätten unter diesen Voraussetzungen den Fund gemeldet? So naiv sind wohl nur wenige.
Von den angeführten 30.000 "Heimatforschern" sind etliche Mitglieder in ebenso zahlreichen Geschichtsvereinen. Wie viele von denen unterstützen denn den "Kampf" gegen das Schatzregal oder wenigstens gegen die Erweiterung des §984? Gibt es Geschichtsvereine, die dafür offiziell eintreten?
Gruß
Loenne
Nachtrag: Wir persönlich wäre es übrigends lieber gewesen, ich könnte im Heimatmuseum den GANZEN Schatz sehen, statt nur einer Tonkruge mit einem Schild dran: "Dies sind die kläglichen Überreste eines Münzschatzes aus dem 14. Jahrhundert. Den Rest müssen Sie sich denken oder die fehlenden Einzelstücke käuflich bei ebay erwerben."Zuletzt geändert von Loenne; 12.04.2007, 00:26.Kommentar
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Dieses praktische Beispiel mit den Erkennungsmarken hat aber nichts mit dem Schatzregal zu tun.
Sorry, es macht eben keinen Unterschied, ob nun gesucht, oder zufällig gefunden!
Es gab mal eine recht interessante Dokumentation bei ZDF über Schatzfunde und wie es deren Findern so erging. Und nein, das waren allesamt keine Sondengänger, sondern ganz normale Bürger.
Mir fällt da spontan der Baggerfahrer mit dem römischen Goldmünzschatz ein. Der kämpfte gegen das Land und gegen seinen Arbeitgeber. Am Ende verlor er so ziemlich alles. Auch den Job.
Zum Thema Sondengängertourismus: Mal abgesehen davon, dass mich die Geschichte meiner Heimat interessiert und daher für mich ein derartiger Tourismus nicht mal andeutungsweise in Frage käme. Die Sucher aus Litauen (Sorry, kann meinetwegen auch Polen oder sonst ein Land sein) wird kein noch so strenges Gesetz abhalten, solange es nicht exekutiert werden kann.
Zu den Laienforschern: Nein, das sind im Grunde die Einzigen, die wirklich einen Schaden durch noch restriktivere Gesetze davon tragen werden. Auf Sicht dann klarerweise auch die Wissenschaft, weil diejenigen, die gerne melden würden, entweder ihr Hobby an den Nagel gehängt haben, oder ebenso wie die paar tatsächlich Gewinnorientierten ebenfalls in die Dunkelheit abtauchen. Beides wahrlich kein erstrebenswerter Zustand für beide Seiten.
Eine kurze Frage noch am Rande: Warum unterstützt ihr als IG nicht den Kampf gegen den §984? Wenn alle auf die anderen warten, ob sie das tun, dann wird es nie jemanden geben, der dagegen ankämpft.Gruß & Gut Fund
Robin
"Sunt lacrimae rerum."
Die Dinge haben ihre Tränen.
(Vergil)Kommentar
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Zitat:
„Ihr (VDSH) habt es beim Reden nicht belassen.
Ihr habt einen Brief an den Kulturstaatsminister geschrieben. Hinterlegt mit einer dicken Mappe mit Referaten angeblicher Schatzregalgegner.“
Leider ist es ein wenig schwierig, mit dem Kulturstaatsminister zu reden.
Und die Sach-Diskussion in Foren wird er auch nicht verfolgen. Darum Brief.
Auch die Verbände der Land- und Forstwirte oder sonstiger Grundeigner würden oder werden ihm noch eher schreiben, da dürfte ein größeres Interesse bestehen, sich gegen das Schatzregal zu wenden.
Die werden durch die Hintertür (zumal mit einem formal-juristisch bedenklichen) Zusatz – öffentliches Recht findet Eingang in Privatrecht (BGB) enteignet. Hinter diesen Verbänden stehen mehr als 30.000 Mistgabeln.
Wenn die ihre bestehenden Rechte erhalten wissen möchten, würde man sie kaum deswegen rügen.
Eure (DIGS) Arbeit in Sachen Genehmigungsverfahren ist nötig, gut, löblich und anerkennenswert und wird bestimmt auch von allen Sondengängern (Raubgräber ausgenommen) unterstützt.
Wenn das Schatzregal bei Euch von untergeordneter Bedeutung ist, dann überlaßt doch diesen Teil von Sondengänger-Interessen anderen Interessenvertretern wie dem VDSH.
Persönlich hielt ich das Schatzregal schon immer für ein bedenkliches und paradoxes Denkmalschutz-Instrument. Das ist völlig unabhängig von irgendwelchen Verbänden oder einer Zugehörigkeit zu einer Interessenvertretung.
Ich sehe in dem Maße nicht die „Gefahren“ hinter der Forderung nach Nicht-Anwendung der Schatzregal-Option.
Zitat:
"Sollte man euch (was ich nicht glaube) ernst genommen haben und man rechnet jetzt damit vermeintlich 30000 Leute zu entschädigen > habt ihr vermutlich alle um ihre Genehmigungen gebracht."
Man sollte die guten Gründe gegen den Gebrauch oder Mißbrauch des Schatzregales schon ernst nehmen, wenn man der wachsenden Neigung zur Fundunterschlagung entgegenwirken möchte.
Es wären ja auch nicht alle Sondengänger zu entschädigen oder alle Funde aufzukaufen. Dazu besteht seitens der schatzregalfreien Bundesländer keine Verpflichtung.
Neben dem Rechts der Länder auf Überlassung zur wissenschaftlicher Auswertung besteht keine Pflicht, die Fundgegenstände anzukaufen!
Zwischen Schatzregal-Option und Genehmigungsvergabe besteht kein Zusammenhang, denn Genehmigungen gibt es auch in den regalfreien Ländern.
Du glaubst doch nicht, daß mehr Genehmigungen erteilt würden, wenn es in Nordrhein-Westfalen das Schatzregal gäbe.
Zitat:
„Ich verzweifle langsam... Die meisten Bundesländer mit Schatzregal haben eine Entschädigungsregelung für "Schatzfunde". Wofür hat Master sich denn die ganze Arbeit gemacht und das fein säuberlich siziert?“
Von 13 Bundesländern haben lediglich 5 zudem noch unterschiedliche Entschädigungsregelungen.
Begrifflich steht dahinter aber auch keine „Entschädigung“ (wem nichts gehört, ist auch durch Ablieferung kein Schaden entstanden, den es zu entschädigen gelten könnte).
Es handelt sich um Abliefer-Anreize, aber wie auch immer, diese 5 Länder sind rechnerisch nicht die meisten der Länder mit Schatzregal. Zudem ist man in den östlichen Ländern eigentlich erst durch den „Fall Himmelsscheibe“ so „klug“ geworden.
Die Arbeit hatte ich mir schon vor Jahren gemacht, das Schema war aber dringend fortzuschreiben, auch im Sinne einer visuellen Diskussionsgrundlage und zum schnellen Einfinden von Neulingen und rechtlich weniger versierten Sondengängern.
So ist es halt leichter, einen schnellen Überblick zu erhalten.
Gruß
masterTHief- nur echt mit "TH" -Kommentar
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Robin, da dir die Wikipedia-Antwort zu laienhaft ist. > http://www.polizei.hessen.de/interne...1bbcb63046.htm
Haben die genug Erfahrung für dich ?Gut Fund und Besten Gruß !Kommentar
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In einem deutschen Bundesland mit Schatzregal wären sowohl der Finder wie auch der Stallbesitzer leer ausgegangen und der Staat hätte den Fund einfach eingeheimst.
falsch.
es war irgendwann gegen ende der 80er jahre als ein maurer in marbach am neckar bei den renovierungsarbeiten der stadtmauer eine kriegskasse aus dem 30 jährigen krieg, eingemauert in einem hohlraum in einem haus, welches unmittelbar an die statdmauer gebaut war, fand. in der zeitung stand damals , der gute mann packte die münzen alle in einen maurerkübel und brachte die quer durch die stadt zur polizei. soviel ich weiss wurden diese dann ans landesmuseum baden-württemberg gegeben, wo sie heute noch ausgestellt sind und der maurer bekam vom reinen materialwert 10 % als finderlohn zugesprochen, waren glaub ich so um damals 2000 mark..Zuletzt geändert von MvR; 12.04.2007, 06:36.Für Gott, Kaiser und Vaterland!!!
Spandau!!! Was sonst??Kommentar
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Rudolf,
dann erkläre mir bitte diesen Satz aus eurem Brief :
"
Mit der von den Landesarchäologen angestrebten Formulierung würden dagegen alle Funde die von Sondengängerinnen und Sondengängern bei privaten Nachforschungen entdeckt werden mit der Entdeckung automatisch zum Landeseigentum werden. Wir würden somit bundesweit sächsische Verhältnisse haben. Es gibt zwar Genehmigungen für die Suche, aber alle Funde müssen entschädigungslos abgegeben werden. "
Und erkläre mir warum man wenn man entschädigen müßte noch Genehmigungen ausgeben würde.Gut Fund und Besten Gruß !Kommentar
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So wisst Ihr wohin das alles führt das alle nur noch illegal gemacht wird !!! ( Es werden Sonden wie GPS empfänger in Taschenformat gebaut ! ) Ein Fall " Im schönen BadenWürtthemberg ist auf einer römischen Villa ein Clubhaus draufgesetzt worden...dort wurde so schnell gebaut und das Landesdenkmal nicht infomiert ! Aus Kostengründen !
Allein hier in Litauen ...wenn eine Baugrube ausgehoben wid was meinst du wie schnell alles vertuscht wird !!! Es geht um Geld !!!!
MasterTief ich persönlich mag Naumann nicht !! ( Ging um eine andere Sache ) Für mich ist der mehr eine Marionette !
Warum sollen Leute nicht entschädigt werden die was finden !! Ich verstehe diese Diskusion nicht !! Nochmal wer von euch gibt einen ganzen Topf Goldmünzen ab um hinterher einen Tritt im Arsc....zu bekommen ????
Sorry aber das ist keine Reglung das ist Bevormundung der Bürger ! Das Recht auf freie Entfaltung !
Oder hat der Staat Angst !!! Ich denke das wird es sein ...denn stell dir mal vor jemand findet 400 Tonnen Gold ....wie wollen die das bezahlen ???? Oder doch lieber beschlagnahmen enteignen.....back to the middlealter ...da gab es auch unmündige Bürger und Leibeigene !!
Achso so was gab es in Litauen zu russichen Zeiten auch !
Jeder Bürger hatte alles abzugeben ...was er fand aus dem 1 und 2 Weltkrieg .......mit der Begruendung wir machen ein Museum !! HAHA ...ist nie ein Museum gebaut worden ! Die haben alles eingesackt und verkauft !!!
Gruss aus FernostKommentar
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Warum wundert es mich jetzt nicht, dass unter dem Artikel als Ansprechpartner POK Eckhard Laufer steht? Die älteren Forenmitglieder werden sich vielleicht noch an seine sondengängerfeindlichen Forenbeiträge erinnern.
Aber gut, ich gehe mal auf diesen Artikel näher ein.
Im von dir angefügten Artikel wird anstelle von ausgewiesenen Bodendenkmälern von denkmalgeschützten Kulturdenkmalen geschrieben. Sind jetzt also „Raubgräber“ Personen, die lediglich genehmigungslos auf diesen denkmalgeschützten Kulturdenkmalen suchen?
Dann später, ich zitiere: Die Schatzsuche hat in den vergangenen Jahren an Intensität zugenommen und ist weitestgehend illegal.
Was denn nun? Steht etwa ganz Hessen unter Denkmalschutz? Wohl kaum und somit kann von „weitestgehend illegal“ nicht mal ansatzweise gesprochen werden. Hier wird wieder einmal mehr dem Leser suggeriert, dass schon alleine die Suche mit dem Detektor illegal sei. Ist nun die Suche auf einem stinknormalen Acker, der kein denkmalgeschütztes Kulturdenkmal ist, nun illegal oder nicht? Ist jetzt der Feierabendackersondler ein Raubgräber oder wird er es erst dann, wenn ihm durch Zufall (Streufund) ein bewegliches Kulturgut unter die Spule kommt? Oder wird er es erst, wenn er dieses Stück Geschichte nicht meldet? Aber wäre er dann nicht vielmehr ein „Fundunterschlager“ (neues Modewort gefällig?) als ein „Raubgräber“?
Und immer wieder wird die Himmels- Sterne- oder wie auch immer Scheibe strapaziert.
Gut, dann will ich das Beispiel gerne aufgreifen und einmal die hypothetische Frage in den Raum stellen, was denn wohl gewesen wäre, wenn diese Scheibe in England gefunden worden wäre. Da hätte der Sondengänger die Scheibe ganz normal gemeldet und da es sich um einen bedeutenden Fund handelt, wäre ihm diese Scheibe vom Museum zum (man lese und staune) Marktüblichen Preis abgegolten worden. Eine typische win win Situation für beide. Der Preis, welchen das Museum für das gute Stück gezahlt hätte, kommt durch Ausstellungen und anderweitige Vermarktung (siehe wie gut doch die Scheibe Sachsen-Anhalt vermarktet wird) vielfach wieder herein. Die Wissenschaft kann davon ausgehen, dass in England niemand einen Grund sieht, seine Stücke aus Angst vor Repressalien nicht zu melden und aus Profitgier an dunkle Kanäle zu verkaufen.
Denkt ihr nicht auch, dass es unter diesen Umständen anders abgelaufen wäre?
Das bedeutet jetzt nicht, dass ich sonderliche Sympathie für die beiden Finder der Scheibe aufbringe, aber es soll aufzeigen, wie kontraproduktiv die Schatzregallösung im Grunde für alle Beteiligten ist. Dies ist nach wie vor kein reines Sondengängerproblem, sondern betrifft Grundeigentümer, Bauarbeiter oder andere Zufallsfinder genauso.
Zu der Fossilienregelung möchte ich nur so viel schreiben, dass es sicher ein Verlust für die Wissenschaft ist, wenn jemand in einem Steinbruch, in dem abgebaut wird nach Fossilien sucht. Der Geologenhammer gegen ein paar Kilo TNT und riesige Baggerschaufeln. Der kleine, aber feine Unterschied besteht lediglich darin, dass der Fossiliensammler hier Fossilien rettet, das Arbeitsgerät hingegen zerstört diese. Warum kommt mir da die Parallele mit den Sondengängern am Acker in den Sinn, wo in den letzten Jahren wahre Landwirtschaftsmaschinenmonster alles was sich in Oberflächennähe befindet, zu Metallschrott verwandeln?
Sorry, aber konstruktiv ist das alles nicht. Es klingt viel eher nach Kindergartendenkweise frei nach dem Motto: „Bevor da ein Sammler etwas findet, soll es lieber platt gemacht werden.“Gruß & Gut Fund
Robin
"Sunt lacrimae rerum."
Die Dinge haben ihre Tränen.
(Vergil)Kommentar
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