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  • Zappo
    antwortet
    Zitat von ogrikaze
    Ich weiß Zappo, aber bei der Vornutzung des Areals hab ich meine Bedenken.........
    DAS verstehe ich

    Gruss Zappo

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  • ogrikaze
    antwortet
    Ich weiß Zappo, aber bei der Vornutzung des Areals hab ich meine Bedenken.....
    Das kann völlig nach hinten losgehen, muss zwar nicht, aber.....

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  • Zappo
    antwortet
    Zitat von ogrikaze
    Firma sind halt etwa 1500m2, als versiegelt. 30 cm Betonplatten....blau......
    Nun ja, man muss ja nicht immer Flächen komplett austauschen. Man kann auch z.B. durch Unterbrechungen dafür sorgen, dass das überlaufende Wasser nen Weg nimmt, wo es dann in ner Versickerungsgrube o.ä. versickert und so die Versiegelung (bzgl. Versickerung) eigentlich garnicht existiert.

    Aber ist eben auch nicht immer machbar - und von Genehmigungen abhängig.

    Interessante Seite zum Thema:

    Umwelt, Umweltschutz, Umweltbundesamt, Nachhaltigkeit, Wasser, Boden, Luft, Gesundheit, Klimaschutz, Energie, Landwirtschaft, Ressourcen, Chemikalien, Lärm, Verkehr, Abfall, technischer Umweltschutz


    Interessant auch (Zitat ebenda): "Die Zunahme versiegelter Flächen ist vor allem auf das stetige Wachstum der Verkehrsflächen zurückzuführen."

    Dass man deshalb vom Wohn- und Gewerbebestand durchaus nicht unbeträchtliche Abgaben verlangt, ist m.Es dann doch eher zweifelhaft.


    Gruss Zappo

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  • ogrikaze
    antwortet
    völlig richtig

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  • Sorgnix
    antwortet
    Zitat von ogrikaze
    30 cm Betonplatten....blau.
    Für Außenstehende:
    DICK - nicht 30 x 30 Gartenwegplatte ...

    und "blau" steht bei Beton für "Qualität" - und bedeutet Extremaufwand beim Abbruch.


    Jörg

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  • ogrikaze
    antwortet
    Und Stolz
    @ Till, Haus ist lächerlich...Und ja, ein Teil geht in den Bach, dürfte ich eigentlich nicht.
    Firma sind halt etwa 1500m2, als versiegelt. 30 cm Betonplatten....blau. Und Bodengutachten wäre Grundvoraussetzung, da ich weiß das hier mal ein paar Jahre ein Chemielager war werde ich das bestimmt nicht machen lassen Jörg hat schon recht...ziemlich unmöglich bei dem Grundstück ne finanzierbare Alternative zu realisieren.
    Zuletzt geändert von ogrikaze; 19.01.2022, 14:09.

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  • Bergedienst
    antwortet
    Zitat von Sorgnix


    ... 800,-- €/Jahr x 500 Jahre = 400.000,-- €

    Nun, Du wirst wohl nicht ganz so lange machen ...



    Gruß
    Jörg
    Sachsen sind zähe

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  • 2augen1nase
    antwortet
    @Ogri:

    Hinter deinem Haus ist doch ein Bach? Du wirst doch nicht so bescheuert sein und deine Dachabwässer in die Kanalisation leiten? Gut - bei Pappedach wirds vermutlich schwierig das mit dem Bach durchzubekommen, aber bei anderen Eindeckungen ist das meist Problem UND kostenfrei!

    Bei deiner Werkstatt ist das was anderes - aber bei eurem Baugrund könntest du vermutlich versickern. Das klärt das Bodengutachten ab. Wenn du versickerst -> keine Kosten. Für die Versickerung gibts verschiedene Möglichkeiten und die Anlagen dürften bei den Leipziger Böden nicht allzu groß ausfallen, oder täusche ich mich da? Bei euch ist doch hauptsächlich Sand, oder?

    Würde ich an deiner Stelle prüfen lassen. Das kann sich relativ schnell rechnen.

    Bei mir wirds mit der Versickerung wegen dem Untergrund schwierig - weniger wegen Hangrutsch, das passiert da nicht so schnell...

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  • Sorgnix
    antwortet


    ... 800,-- €/Jahr x 500 Jahre = 400.000,-- €

    Nun, Du wirst wohl nicht ganz so lange machen ...

    800,-- €/Jahr x 20 Jahre (bis Rente ) = 16.000,-- €

    Da kannst Du recht haben - ich wüßte gar nicht WO Du da WAS am Grundstück
    deichseln solltest, um da Wasser auf die günstige Art loszuwerden ...
    Und dann geht´s da ja auch nur um Teilentsiegelung - Du wirst ja nicht ALLES "öffnen" können ...

    Für die Kohle kriegst Du nichtmal 100 m2 von den wunderpraktischen Park-, Verkehrs- und Lagerflächen weggestemmt ...
    Und wer weiß, was da zum Vorschein kommt ... - Besser nicht!

    Und auf ner Rasenfläche wirst Du mit Deinem Betrieb wohl nicht ganz Glücklich werden ...

    Alternaivvorschlag:
    Becken ausheben, als Schwimmbecken, wg. mir mit mobilem Boden, LKW-tauglich
    Wasser sammeln, baden - und im Brandfall das Ding als Löschbecken samt Inhalt teuer verkaufen ...

    Gruß
    Jörg

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  • ogrikaze
    antwortet
    Bei uns geht das normale nicht....da gibts extra Pflaster mit der Zulassung... und die Sekretärin könnte recht haben...Hab bei meinem Firmengelände auch überlegt...aktuell 800 .-im Jahr nur Regenwasser
    Aber Kosten, Nutzenrechnung sagt weiterzahlen

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  • Lucius
    antwortet
    Ich weiß es auch nur, weil mein alter Chef in einer Hauruck -Aktion den Beton der Einfahrt gegen Betonpflaster getauscht hat. Laut der Sekretärin hinter vorgehaltener Hand hätten wir von den Kosten etwa 500 Jahre die Einleitungsgebühr zahlen können...

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  • Sorgnix
    antwortet
    Zitat von Lucius
    ..., aber Kleinsteinpflaster gilt bei uns als nicht versiegelte Fläche. .
    Das ist wahrscheinlich auch schon wieder je nach Bundesland anders ausgelegt ...

    Interessantes Nebenthema!

    => Versiegelungsarten / Versiegelungsfaktoren - mit Bildbeispielen

    Homberg/Ohm liegt bekanntermaßen in Hessen - aber nachdem ich das grad studiert habe,
    möchte ich davon ausgehen, daß das Bundesweit mehr oder weniger identisch ist.

    Identisch ist zumindest, daß sie ALLE Kohle vom Eigenheimbesitzer haben wollen ...

    Gruß
    Jörg

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  • Lucius
    antwortet
    Ich weiß nicht, wie das bei euch ist, aber Kleinsteinpflaster gilt bei uns als nicht versiegelte Fläche. Das wären Beton oder Asphalt.

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  • Sorgnix
    antwortet
    Zitat von 2augen1nase
    Hat weniger mit dem Boden selbst zu tun und eher mit dem Fakt des darunterliegenden Felses, in den nach irgendeiener Vorschrift nicht versickert werden darf. Wo darin der Sinn liegt, erschließt sich mir nicht.


    Na ja, manchmal kommt es darauf an, WO die Gleitschicht ist, die nicht geschmiert werden darf ...

    => kleines Beispiel



    Bitte die ersten beiden Sekunden des Films zu entschuldigen, aber auf die Schnelle fand
    ich das Ding nicht in "neutral" ...
    Gibt nur das Prinzip wieder. Geht in klein - aber auch in GROSS ...

    Gruß
    Jörg

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  • 2augen1nase
    antwortet
    @ Baron:

    Das ist bei uns auch so, wobei die Dachflächen alleine da keine Rolle spielen. Die berechnen dann was dazu und schreiben dir erstmal ne Rechnung - hat aber mit der Realität nicht unbedingt was zu tun.

    Beispiel: Mein Haus hatte nie einen Kanalanschluss - trotzdem wurde mir eine Rechnung für das Dachabwasser geschickt - da der Voreigentümer in grauer Zeit angab bzw durch Nichtreaktion angab, dass die Hälfte der Dachflächen ans Kanalnetz angeschlosen sei (was aber mangels Anschluss nicht stimmen kann) wollten die auf der Basis eben Geld sehen.

    Prinzipiell wollen die eigentlich, dass man versickert und obwohl das bei meinem Haus seit jeher so gemacht wurde und auch funktioniert hat, sagt mir das Bodengutachten jetzt, dass der Untergrund dafür nicht gut geeignet sei.

    Betrifft allerdings nur die Versickerungen, die unter der Erdoberfläche stattfinden. Wenn´s Regenrohr einfach endet und die Suppe in den Garten platscht is es wurscht...

    Hat weniger mit dem Boden selbst zu tun und eher mit dem Fakt des darunterliegenden Felses, in den nach irgendeiener Vorschrift nicht versickert werden darf. Wo darin der Sinn liegt, erschließt sich mir nicht. Auf Erdoberfläche einleiten ist ok, 80cm tiefer in den Hangschutt ist es nicht ok - wobei es da ja auch nach kurzer Zeitvon oben ankommt.

    Irgend eine Lösung wirds schon geben - zur Not halt fast 700 Tacken zusätzliche und unnötige Abwassergebühren im Jahr...


    Meine Aussage oben war übrigens viel allgemeiner gemeint, nicht nur wegen den versiegelten Flächen.

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