Illegale SG = Verbrecher
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Noch immer keine Klarstellung?!?!?
Nun sind wir schon auf Seite 11 und wenn man ehrlich ist, dann ist immer noch nichts eindeutig geklärt:
Und das fängt oben an:
Grundgesetz
Bundesrecht
Landesrecht
usw
Nun muß man sich aber auch darüber im klaren sein, was Recht auch bedeuten kann:
Ein Beispiel: In einem Bundesland darf der Bürger ohne Genehmigung nicht bohren. Jedenfalls nicht tiefer als 2 m. Das fällt heuer besonders oft auf, weil ja viel mit Erdwärme geheizt werden soll.
Das gilt aber immer auch schon für das Anlegen von Brunnen! Das Land ist halt der Meinung, daß ich privat kein Recht habe meinem "Nachbarn" das Wasser wegzunehmen. Das passiert grundwassermäßig natürlich, wenn ich da ständig große Mengen Wasser aus der Erde pumpe.Also hat das Land recht!
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In einem Nachbarbundesland darf ich aber bis 100m bohren bis der Arzt kommt und soviel pumpen wie ich dann noch Kraft dazu habe.
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Das ist jetzt nicht besonders verwunderlich und es ist auch nicht zum aufregen, es ist halt so: hier so, dort so! Na und? Aber was ist hier mit meinen Nachbarn? Ja die, die sollen sich nicht beschwerenk die sollen bohren. Wenn sie nicht bohren, dann kann es ihnen doch egal sein, sie sind ja nicht auf Wasser angewiesen und wenn sie bohren, dann finden auch sie welches, zur Not in 80 oder 100m Tiefe? Wo liegt das Problem. (Auch eine Meinung, eine Haltung, eine Rechtsposition!)
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Nun gibt es aber auch Grenzen, mitten durch eine ursprüngliche Gemeinde hindurch.
Nachbar 1(links der Strasse darf nichts!), sein Gegenüber bohrt lustig und mit Freude bis auf die 100m-Sohle und heizt sein Haus "fast gratis" uns senkt auch noch dem Nachbarn1 den Grundwasserspiegel ab, sodaß den Setzrisse im Haus in den Wahnsinn treiben, während der Pumpfenfreak es sich in seinem reichblühenden Garten immer frisch und kostenfrei gewässert gut gehen läßt.
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Soweit zum Recht!
(nicht nur meine Meinung: Das Recht hat dem Menschen zu dienen, nicht der Mensch dem Recht!)
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Nun aber wieder meine Bitte: Lassen wir das Recht mal links liegen.
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Nur eine Bescheinigung, nur das Zahlen einer Gebühr macht aus mir noch keinen Fachmann.
Und nicht jeder Fachmann ist auch ein Meister (man sieht es nach so mancher in Auftrag gegebenen Reparatur und da nehme ich kein Handwerk heraus und in Schutz)
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Ich denke mir, daß es verantwortungsvolle Sondler gibt ob mit oder ohne Erlaubnisschein. Und es wird irgendwann mit Erlaubnisschein so manches schwarze Schaf geben.
Was muß dann für die wiederum für ein neues Recht geschaffen werden?
Wird es dann länderbezogene Regulierungsbehörden geben die wiederum von einer Bundesbehörde kontrolliert, die wiederum Brüssel meldepflichtig ist?
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Es muß doch möglich sein, daß es hier in den Foren einen wirklich klugen Kopf gibt der vielleicht noch einen Freund hat, der Anwalt oder etwas Ähnliches ist und der mal in Form einer Zuschrift mit Punkt 1 und Punkt 2 usf aufzeigen kann um was es wirklich geht.
Und das so, daß ich das ohne "rot" zu werden,von "meinem" Anwalt prüfen lassen kann, ohne nachher gefragt zu werden, um was für einen "Verein" es sich den dabei handelt.
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Ich möchte eigentlich zur reinen Entspannung sondeln gehen , ohne mir dabei Gedanken machen zu müssen, daß gleich das SEK aus dem Gebüsch springt nur weil es bei mir piept!
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Ich will doch nichts kaputt machen und auch keine Sonnenscheibe für mich behalten, warum auch? Die mit meinem Namen im Museum, daß wär doch wohl das Größte oder?
Aber allein mit einem Papier in der Hand und einem Gebührenbescheid werde ich doch kein Fachmann der vor Ort ein Steinbeil von einem kantigen Flußkiesel unterscheiden kann.
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Und jetzt noch einmal zum Recht!
Ich behaupte einmal, daß hier in den Foren noch nicht einer in den Grenzgebieten zwischen Hessen, NRW und Rheinland-Pfalz unterwegs war.
Selbst Landwirte die dort seit Jahrzehnten arbeiten können nicht immer auf Anhieb sagen, wo man sich gerade befindet. Grob ja, aber nach dem "feinfühligen Recht" ? nein!
Also muß ich auch noch Sperrzonen einhalten um ganz ganz sicher zu gehen?
Ist jemand so freundlich und antwortet mal
fragt Aragon
P.S.: Sonst mache ich meine Bestellung rückgängig und sammle wieder BriefmarkenKommentar
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Das ist vollkommen richtig. Ein kostenpflichtiger Erlaubnisschein allein bringt garnichts. Es muss ein verpflichtendes Einführungsseminar (von mir aus auch kostenpflichtig) geben, wo Grundkenntnisse im Umgang mit archäologisch relevanten Funden vermittelt werden.Ich möchte eigentlich zur reinen Entspannung sondeln gehen , ohne mir dabei Gedanken machen zu müssen, daß gleich das SEK aus dem Gebüsch springt nur weil es bei mir piept!
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Ich will doch nichts kaputt machen und auch keine Sonnenscheibe für mich behalten, warum auch? Die mit meinem Namen im Museum, daß wär doch wohl das Größte oder?
Aber allein mit einem Papier in der Hand und einem Gebührenbescheid werde ich doch kein Fachmann der vor Ort ein Steinbeil von einem kantigen Flußkiesel unterscheiden kann.Kommentar
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Moin,
Anwalt ist schon mal ein klasse Vorschlag, den könnte ein Verband auch locker bezahlen, wennn es ihn dann gäbe.
Gebühr für die NFG ist schon mal ein Ansatz für einen Verband.
Wo gibt's denn so etwas, dass ich noch bezahle, wenn ich ehrenamtlicher Mitarbeiter werde, ist ja wie Anno Tobak als die Lehrlinge noch Lehrgeld an den Meister zahlen mussten.
Gebühren für die NFG sind völlig fehl am Platze und werden in Hessen deshalb auch nicht erhoben. Gleichzeitig sind die ehrenamtlichen SG in Hessen Unfallversichert und geniesen seit Anfang des Jahres auch noch Haftpflichtschutz.
Kurse kosten in Hessen auch Geld (zwischen 10 und 15 Euro) ist aber in Ordnung, dafür bekommt man auch was geboten und sie sind ja freiwillig -
siehe Vorschlag Stufenmodell. Wer mehr will, muss sich eben weiterbilden und einen Zehner dafür ausgeben, dafür gibt es aber wieder kostenlose Aktionen an denen man Teilnehmen kann, wie z. B. den Archäologietag.
Punkte für einen Verband um tätig zu werden gibt es also reichlich.
1. NFG in allen Bundesländern ermöglichen
2. Rechtsgrundlagen für Nachforschungen in das DSchG aufnehmen
3. Abschaffung des Schatzregals oder Einführung einer Entschädigung oder Belohnung in Höhe von 50 % des Verkehrswertes, festzulegen durch eine Kommission (Saarländisches Modell), als Rechtsgrundlage ebenfalls im DSchG verankert.
4. Aufbau einer steuerunabhängigen Finanzierung für Ankäufe, Entschädigungen oder Belohnungen (Lotterie, Sparkassengewinne)
Viele Grüße
WalterKommentar
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Moin moin,
für mich passt "ehrenamtlich" und "Entschädigung/Belohnung" nicht zusammen. Klar bekommen ehrenamtlich tätige in der Regel eine Aufwandsentschädigung, aber hier habe ich den faden Beigeschmack, dass die Sondler eher als Unternehmer oder Subunternehmer tätig werden. Dann wäre nämlich auch der Unfallversicherungsschutz dahin und jeder müsste sich selbst und auf eigene Kosten versichern (+Gewerbeschein etc.). Stellt sich halt die Frage, wie das Ganze konkret aussehen soll.
Gruß
LuckyKommentar
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...und ich würde gerne mal Deine Frage/Fragen verstehen...Nun sind wir schon auf Seite 11 und wenn man ehrlich ist, dann ist immer noch nichts eindeutig geklärt:
Und das fängt oben an:
Grundgesetz
Bundesrecht
Landesrecht
usw
Nun muß man sich aber auch darüber im klaren sein, was Recht auch bedeuten kann:
Ein Beispiel: In einem Bundesland darf der Bürger ohne Genehmigung nicht bohren. Jedenfalls nicht tiefer als 2 m. Das fällt heuer besonders oft auf, weil ja viel mit Erdwärme geheizt werden soll.
Das gilt aber immer auch schon für das Anlegen von Brunnen! Das Land ist halt der Meinung, daß ich privat kein Recht habe meinem "Nachbarn" das Wasser wegzunehmen. Das passiert grundwassermäßig natürlich, wenn ich da ständig große Mengen Wasser aus der Erde pumpe.Also hat das Land recht!
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In einem Nachbarbundesland darf ich aber bis 100m bohren bis der Arzt kommt und soviel pumpen wie ich dann noch Kraft dazu habe.
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Das ist jetzt nicht besonders verwunderlich und es ist auch nicht zum aufregen, es ist halt so: hier so, dort so! Na und? Aber was ist hier mit meinen Nachbarn? Ja die, die sollen sich nicht beschwerenk die sollen bohren. Wenn sie nicht bohren, dann kann es ihnen doch egal sein, sie sind ja nicht auf Wasser angewiesen und wenn sie bohren, dann finden auch sie welches, zur Not in 80 oder 100m Tiefe? Wo liegt das Problem. (Auch eine Meinung, eine Haltung, eine Rechtsposition!)
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Nun gibt es aber auch Grenzen, mitten durch eine ursprüngliche Gemeinde hindurch.
Nachbar 1(links der Strasse darf nichts!), sein Gegenüber bohrt lustig und mit Freude bis auf die 100m-Sohle und heizt sein Haus "fast gratis" uns senkt auch noch dem Nachbarn1 den Grundwasserspiegel ab, sodaß den Setzrisse im Haus in den Wahnsinn treiben, während der Pumpfenfreak es sich in seinem reichblühenden Garten immer frisch und kostenfrei gewässert gut gehen läßt.
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Soweit zum Recht!
(nicht nur meine Meinung: Das Recht hat dem Menschen zu dienen, nicht der Mensch dem Recht!)
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Nun aber wieder meine Bitte: Lassen wir das Recht mal links liegen.
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Nur eine Bescheinigung, nur das Zahlen einer Gebühr macht aus mir noch keinen Fachmann.
Und nicht jeder Fachmann ist auch ein Meister (man sieht es nach so mancher in Auftrag gegebenen Reparatur und da nehme ich kein Handwerk heraus und in Schutz)
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Ich denke mir, daß es verantwortungsvolle Sondler gibt ob mit oder ohne Erlaubnisschein. Und es wird irgendwann mit Erlaubnisschein so manches schwarze Schaf geben.
Was muß dann für die wiederum für ein neues Recht geschaffen werden?
Wird es dann länderbezogene Regulierungsbehörden geben die wiederum von einer Bundesbehörde kontrolliert, die wiederum Brüssel meldepflichtig ist?
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Es muß doch möglich sein, daß es hier in den Foren einen wirklich klugen Kopf gibt der vielleicht noch einen Freund hat, der Anwalt oder etwas Ähnliches ist und der mal in Form einer Zuschrift mit Punkt 1 und Punkt 2 usf aufzeigen kann um was es wirklich geht.
Und das so, daß ich das ohne "rot" zu werden,von "meinem" Anwalt prüfen lassen kann, ohne nachher gefragt zu werden, um was für einen "Verein" es sich den dabei handelt.
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Ich möchte eigentlich zur reinen Entspannung sondeln gehen , ohne mir dabei Gedanken machen zu müssen, daß gleich das SEK aus dem Gebüsch springt nur weil es bei mir piept!
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Ich will doch nichts kaputt machen und auch keine Sonnenscheibe für mich behalten, warum auch? Die mit meinem Namen im Museum, daß wär doch wohl das Größte oder?
Aber allein mit einem Papier in der Hand und einem Gebührenbescheid werde ich doch kein Fachmann der vor Ort ein Steinbeil von einem kantigen Flußkiesel unterscheiden kann.
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Und jetzt noch einmal zum Recht!
Ich behaupte einmal, daß hier in den Foren noch nicht einer in den Grenzgebieten zwischen Hessen, NRW und Rheinland-Pfalz unterwegs war.
Selbst Landwirte die dort seit Jahrzehnten arbeiten können nicht immer auf Anhieb sagen, wo man sich gerade befindet. Grob ja, aber nach dem "feinfühligen Recht" ? nein!
Also muß ich auch noch Sperrzonen einhalten um ganz ganz sicher zu gehen?
Ist jemand so freundlich und antwortet mal
fragt Aragon
P.S.: Sonst mache ich meine Bestellung rückgängig und sammle wieder Briefmarken
...was möchtest Du jetzt eigendlich wissen?...so auf den Punkt gebracht.
Gruß
Das HemmertKommentar
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Das würde den Detektorumsatz wunderbar steigen lassen. Endlich ein legaler, stressfreier Nebenverdienst für alle BevölkerungsgruppenMoin,
Punkte für einen Verband um tätig zu werden gibt es also reichlich.
1. NFG in allen Bundesländern ermöglichen
2. Rechtsgrundlagen für Nachforschungen in das DSchG aufnehmen
3. Abschaffung des Schatzregals oder Einführung einer Entschädigung oder Belohnung in Höhe von 50 % des Verkehrswertes, festzulegen durch eine Kommission (Saarländisches Modell), als Rechtsgrundlage ebenfalls im DSchG verankert.
4. Aufbau einer steuerunabhängigen Finanzierung für Ankäufe, Entschädigungen oder Belohnungen (Lotterie, Sparkassengewinne)
Kommentar
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Kommentar
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Moin Lucky,Moin moin,
für mich passt "ehrenamtlich" und "Entschädigung/Belohnung" nicht zusammen. Klar bekommen ehrenamtlich tätige in der Regel eine Aufwandsentschädigung, aber hier habe ich den faden Beigeschmack, dass die Sondler eher als Unternehmer oder Subunternehmer tätig werden. Dann wäre nämlich auch der Unfallversicherungsschutz dahin und jeder müsste sich selbst und auf eigene Kosten versichern (+Gewerbeschein etc.). Stellt sich halt die Frage, wie das Ganze konkret aussehen soll.
Gruß
Lucky
nicht so kompliziert. Es geht hier um andere Varianten statt eines Schatzregals und gleichzeitig den gleichen Effekt wie bei einem Schatzregal zu haben, nämlich das Eigentumsrecht mit der Entdeckung dem Bundesland zuzuweisen und damit bei Nichtmeldung des Fundes einen Straftatsbestand zu bekommen. Den benötigen die Länder ohne Schatzregal um eine Unterschlagung zu verfolgen. Gleichzeit soll der bisherige Nachteil des Schatzregals, nämlich die aus dem Schatzregal folgende Unterschlagung entgegenzuwirken und dem Entdecker eines wertvollen archäologischen Fundgegenstandes, so dieser auf legalem Wege entdeckt wurde, die gleiche Höhe an Entschädigung zahlen zu können, wie dies in den regalfreien Ländern üblich ist.
Was das mit Unternehmer zu tun haben soll, erschließt sich für mich nicht und woher Du einen Subunternehmer zauberst, darüber denke ich erst gar nicht nach. Das wäre ja dann ein vom NFG-Inhaber angestellter Sondengänger der im Auftrag und mit Bezahlung des NFG-Inhabers statt diesem auf Nachforschung gehen würde, was aber lt. dem Text der NFG untersagt ist.
Viele Grüße
Walter
Ach ja Lucky,
die Diskussion ehrenamtlich und Entschädigung hatten wir schon und wird daher von mir nicht mehr aufgegriffen sonst würden wir uns im Kreis drehen wenn wir ständig die gleichen Punkte von neuen anführen.Zuletzt geändert von IG Phoenix; 13.10.2009, 12:12.Kommentar
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So ist das ...wenn man nach Thür. kommt...
Da hat der FriscoKid Recht...mein Kumpel der aus Hessen hier nach Thüringen gezogen ist ...wegen der Arbeit...hat sofort seine Sonde verkauft weil es in Thür. keine NFG und Grabungsgenehmigung gibt :-) :-) :-) ...und ich habe meine auch verkauft weil ich das erfahren habe...denn Arnstadt und Weimar sind der Meinung das auch auf Äckern Bodendenkmäler sind und somit auch dort nicht gesondelt werden darf...das wars´ nun für uns in Thür. mit dem Sondlerglück :-( nix geht mehr ...oder besser es ging ja noch nie...MfG Frank der sich jetzt daran hält...Chabbsi du bist aber heute wieder wunderbar selbstgerecht.

Ich gehe natürlich richtig in der Annahme, dass wenn die "legalen"
Sondler einmal in ein Bundesland umziehen müßten in dem keine
NFG's ausgestellt werden ihr sofort eure Sonde verkaufen würdet
und nie wieder sondeln würdet??!!Kommentar
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Ganz einfach.
Ich bin ehrenamtlich für "das Amt" tätig und auch über dieses unfall- und
haftpflichtversichert, kann aber mit Entschädigungen etc. rechnen, wenn
ich etwas bedeutendes finde. Der Wert bzw. mein Anteil wird z.B. von einer
Kommission festgelegt.
Das heißt doch, dass ich auf eigene Rechnung arbeite (mit Genehmigung). Das könnte meiner Meinung einige auf den Plan rufen, die das Ganze gewerbsmäßig betreiben, d.h. richtig Geld damit verdienen.
Für mich sind das eindeutig Selbstständige oder bestenfalls Subunternehmer des zuständigen Amtes. Die NFG ist da doch nur Mittel zum (legalen) Zweck und hat nix mehr mit Ehrenamt zu tun. Beispiel: Dadurch das Du einen Führerschein erwirbst (und damit berechtigt bist ein Fahrzeug zu führen), bist Du noch lange nicht Angestellter des Kraftfahrtbundesamtes oder wem auch immer, wenn Du einen Kurierservice aufmachst.
Ich finde einfach, dass das ganze ein bischen was von Söldner hat.
Gruß
LuckyKommentar
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gewerbsmäßig?? Überleg mal was du da finden müßtest, um dich vonGanz einfach.
Ich bin ehrenamtlich für "das Amt" tätig und auch über dieses unfall- und
haftpflichtversichert, kann aber mit Entschädigungen etc. rechnen, wenn
ich etwas bedeutendes finde. Der Wert bzw. mein Anteil wird z.B. von einer
Kommission festgelegt.
Das heißt doch, dass ich auf eigene Rechnung arbeite (mit Genehmigung). Das könnte meiner Meinung einige auf den Plan rufen, die das Ganze gewerbsmäßig betreiben, d.h. richtig Geld damit verdienen.
Für mich sind das eindeutig Selbstständige oder bestenfalls Subunternehmer des zuständigen Amtes. Die NFG ist da doch nur Mittel zum (legalen) Zweck und hat nix mehr mit Ehrenamt zu tun. Beispiel: Dadurch das Du einen Führerschein erwirbst (und damit berechtigt bist ein Fahrzeug zu führen), bist Du noch lange nicht Angestellter des Kraftfahrtbundesamtes oder wem auch immer, wenn Du einen Kurierservice aufmachst.
Ich finde einfach, dass das ganze ein bischen was von Söldner hat.
Gruß
Lucky
der Sondelei überhaupt ernähren zu können!?
Ich glaube ja, das Problem mit Verbänden u. Vereinen ect. ist doch eher,
das ein hoher Prozentsatz der Sondler gar keinen Wert darauf legt eine NFG anzustreben.
Denn selbst wenn sie die hätten, könnten sie trotzdem nicht legal im
Wald suchen. Und da suchen nunmal wesentlich mehr Sondler als auf
Äckern.Gruß Frisco
Nec temere - Nec timideKommentar
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Grundsätzlich ist aber ein finanzieller Anreiz da und das halte ich nicht für gut bzw. hat nix mit Ehrenamt zu tun.gewerbsmäßig?? Überleg mal was du da finden müßtest, um dich von
der Sondelei überhaupt ernähren zu können!?
Ich glaube ja, das Problem mit Verbänden u. Vereinen ect. ist doch eher,
das ein hoher Prozentsatz der Sondler gar keinen Wert darauf legt eine NFG anzustreben.
Denn selbst wenn sie die hätten, könnten sie trotzdem nicht legal im
Wald suchen. Und da suchen nunmal wesentlich mehr Sondler als auf
Äckern.
Aber das ist wieder ein anderes Thema und wurde schon diskutiert.
Gruß
LuckyKommentar
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Ich glaube nicht, dass die Mehrzahl der Leute hier Schatzsuche betreiben, um damit ,,reich" zu werden.
Ich glaube eher, dass die meisten es machen, weil sie Spaß an dem Hobby haben und geschichtlich interessiert sind.
Klar, es gibt Fälle, da werden Stücke gefunden, die im hohen drei- bis vierstelligen Bereich liegen, aber das sind Einzelfälle, die selten auftreten. Reich wird man mit dem Hobby bestimmt nicht, jedenfalls nicht legal.
Ich bin der Meinung, dass man die Sondengänger nicht alle über einen Kamm scheren kann. Es gibt die Leute mit Spaß & Interesse, die damit für ein Ehrenamt qualifiziert sind und denen das Engagement erleichtert werden sollte. Denn diese Leute leisten auch einen Beitrag zur Geschichte ihres Ortes.
Die Leute wiederum, die ohne Genehmigung heimlich auf Bodendenkmälern etc. suchen, die meldungswürdigen Funde nicht melden, um sie später zu verkaufen, schaden unserem Ruf und sollten deshalb auch gesetzlich mit Strafen belegt werden.
Nicht jeder Sondengänger, der ohne Genehmigung sucht, ist ein Verbrecher. Es hängt m.E davon ab, wie man sich verhält. Wenn man mal sucht, etwas unbedeutendes findet (z.B. Eisernes Kreuz, etc) und dieses dann von mir aus auch für 80 Euro an einen Sammler verkauft, ist das in Ordnung und sollte auch vom Gesetzgeber toleriert werden.
Wenn man jedoch gezielt auf verbotenem Territorium sucht und das Geld der einzige Antrieb ist, ist man vielleicht nicht gleich ein Verbrecher, man begeht jedoch eindeutig ein bestrafungswürdiges Vergehen.
Deshalb wäre es ja auch so wichtig, einen Verband zu haben, der die Sondengeherei aus dem Halbschatten der Illegalität holt und die Positionen der Mehrzahl der Sondengänger deutlich macht. Mit einem solchen Verband, der derzeit leider nur ein Wunschtraum ist, den ich aber sofort unterstützen würde, kann man sich auch an die zuständigen Denkmalschutzämter wenden und denen klar machen, dass eine Kooperation mit uns allen nutzen kann. Hessen ist da anscheinend ein Paradebeispiel, die dortigen Behörden haben das verstanden.Kommentar

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